Die Einschränkung der Nutzungszeit des BS-Mobil-Tickets wird dauerhaft aufgehoben. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH die dauerhafte Aufhebung der zeitlichen Nutzungseinschränkung zu beschließen.
Um den Personalbedarf in den Kindertagesstätten zu decken, werden befristete Arbeitsverträge zukünftig die Ausnahme und nicht wie aktuell die Regel. Die Vertretung – zum Beispiel bei Elternzeit – wird statt durch temporär angestellte Vertretungskräfte durch unbefristet eingestellte Springerkräfte organisiert. Befristete Arbeitsverhältnisse werden nur noch abgeschlossen, wenn es zu kurzfristigen personellen Engpässen bei den Springern kommt.