Die Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner mit Wasser, Strom und Wärme gehört zur unverzichtbaren öffentlichen Daseinsvorsorge, auch wenn sie in Braunschweig leider privatisiert ist. Aufgrund hoher Energiekosten und niedriger Löhne und / oder Sozialleistungen geraten viele Verbraucherinnen und Verbraucher mit niedrigem Einkommen in Zahlungsschwierigkeiten, ihnen droht Energiearmut in Form von Sperrung der Energie- und / oder Wasserzufuhr.
Diese Tatsache hat die Linksfraktion bereits 2013, 2015 und 2017 mit Ratsanfragen thematisiert. Daraufhin wurde die folgende Entwicklung zu Stromsperrungen mitgeteilt:
2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | |
Anzahl Sperrungen | 1.316 | 1.273 | 1.222 | 1.428 | 973 | 814 | 923 |
Obwohl von der BVAG & Co. KG (BS Energy) in 2013 mitgeteilt wurde, dass eine Sperrung nicht erfolgt, wenn "nach vorliegenden Erkenntnissen Kleinkinder, Kranke oder Gebrechliche von der Sperrung betroffen wären“, waren nach Auskunft der Verwaltung in jedem Jahr auch Kleinkinder von Sperrungen betroffen. Ab 2015 sollen Informationen zu Kleinkindern, die von Sperrungen betroffen sind, aus Datenschutzgründen von BS Energy nicht mehr erhoben und gespeichert worden sein. Dafür hat aber zumindest die Verwaltung (Stelle 50.12) Erkenntnisse über Fälle die ihr bekannt geworden sind.
Die Entwicklung stellt sich bei den Stromsperrungen folgendermaßen dar:
2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | |
Haushalte mit Kleinkindern unter 3 Jahren | 26 | 34 | 21 | 33 | 26 | 27 |
Haushalte mit Kindern 4 - 9 Jahre | 19 | 15 | 31 | 20 | 25 | 19 |
Haushalte mit Kindern ab 9 Jahren | 5 | 18 | 30 | 32 | 26 | 22 |
Weiter wurde von der Linksfraktion nachgefragt, bei wie vielen Fällen eine Sperrung durch den FB 50 verhindert werden konnte. Auch dazu wieder eine Übersicht:
2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | |
Bekannte Fälle | 169 | 173 | 256 | 283 | 266 | 224 |
Sperrung verhindert | 105 | 111 | 201 | 236 | 214 | 182 |
Sperrung nicht verhindert | 64 | 62 | 46 | 47 | 52 | 42 |
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gefragt:
1. Bei wie vielen Braunschweiger Haushalten wurden jeweils in den Jahren 2017 und 2018 die Versorgung von BS Energy gesperrt?
2. Wie viele Sperrungen sind der Verwaltung bekannt geworden, in denen jeweils Haushalte mit Kindern unter 3 Jahren, zwischen 4 – 9 Jahren und über 9 Jahren betroffen waren?
3. In wie vielen Fällen und mit welchen Maßnahmen konnte eine Sperrung - insbesondere bei den Haushalten mit Kindern - verhindert werden?
Antwort
Zu Frage 1:
BS Energy hat zur Beantwortung Folgendes mitgeteilt
2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | |
Anzahl Sperrungen | 1.316 | 1.273 | 1.222 | 1.428 | 973 | 814 | 923 | 875 | 790 |
Zu Frage 2:
Zur Verhinderung von Wohnraumverlust oder vergleichbaren Notlagen wird in der Verwaltung Präventionsarbeit bei Miet- und Energieschulden geleistet. Handelt es sich ausschließlich um Haushaltsstrom (ohne Mietrückstände, Heizkosten, Warmwasserbereitung), sind die Leistungsabteilungen zuständig, insbesondere das Jobcenter Braunschweig. Entsprechende Fallzahlen werden dort nicht erhoben.
Der Verwaltung sind die nachfolgenden Fälle mit Energierückständen bekannt geworden:
2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | |
Haushalte mit Kleinkindern unter 3 Jahren | 26 | 34 | 21 | 33 | 26 | 27 | 25 | 25 |
Haushalte mit Kindern 4 - 9 Jahre | 19 | 15 | 31 | 20 | 25 | 19 | 19 | 25 |
Haushalte mit Kindern ab 9 Jahren | 5 | 18 | 30 | 32 | 26 | 22 | 15 | 24 |
Zu Frage 3:
Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger können sich bei drohender oder bereits erfolgter Sperrung der Energieversorgung bei der Fachstelle der Stadt Braunschweig melden. Mit Einverständnis der Betroffenen wird Kontakt zum Energieversorger aufgenommen, um die Sperrung zu verhindern oder möglichst schnell die Energieversorgung wiederherzustellen. Dabei erfolgt mit BS Energy eine enge Zusammenarbeit.
Eine automatische Meldung von Sperrungen durch BS Energy oder durch andere Energieversorger an den Sozialhilfeträger erfolgt mangels rechtlicher Grundlage nicht. Ferner ist Energieversorgern nicht bekannt, ob Kunden Sozialleistungen beziehen und ob und in welchem Alter Kinder in den Haushalten leben. Die Verwaltung ist daher in der Regel darauf angewiesen, dass sich Betroffene von sich aus melden.
2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | |
Bekannte Fälle | 169 | 173 | 256 | 283 | 266 | 224 | 250 | 260 |
Sperrung verhindert | 105 | 111 | 201 | 236 | 215 | 182 | 192 | 200 |
Sperrung nicht verhindert | 64 | 62 | 46 | 47 | 52 | 42 | 58 | 60 |
Die Verwaltung hilft durch sozialarbeiterische Beratung, Verhandlung und Intervention sowie durch Gewährung von Darlehen zur Übernahme von Rückständen nach den sozialgesetzlichen Bestimmungen. In den überwiegenden Fällen der Haushalte mit minderjährigen Kindern konnte dadurch eine Unterbrechung der Energieversorgung verhindert werden; 2017 für 49 Haushalte mit Kindern von insgesamt 59 und 2018 für 59 Haushalte mit Kindern von insgesamt 74.
Um die Anzahl der von Energiearmut und Räumungen betroffenen Haushalte zu reduzieren, möchte die Verwaltung die präventive Arbeit verstärken und hat dafür ein Konzept entworfen. Für das Projekt „Nachgehende Hilfe für Wohnungsnotfälle“ soll ein Förderantrag beim Land Niedersachsen gestellt werden nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die allgemeine Förderung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben und für außergewöhnliche Maßnahmen im sozialen Bereich“. Bei einem Zuschlag könnten gefährdete Haushalte intensiver präventiv betreut werden.
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